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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)

§1 Geltung

Die nachfolgen Bedingungen gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen der AkustikTune GmbH (Verkäufer) an den Käufer. Davon abweichende Käuferbedingungen sind unwirksam.

§2 Vertrag / Preise / Rechnungsstellung / Zahlungsverzug

Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (Fax oder E-Mail genügt) oder Lieferung der bestellten Ware annehmen.

Ist der Käufer Verbraucher verstehen alle Preise sich inklusive, ist der Käufer Unternehmer exklusive der jeweils gültigen MwSt.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart haben Zahlungen sofort und ohne Abzug auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu erfolgen.

Zahlungen aus dem Ausland haben Spesen- /Gebührenfrei zu erfolgen

Beim Zahlungsverzug sind vom Käufer 12% Verzugszinsen pro Jahr oder nachgewiesene höhere Zinsen zu zahlen. Der im Zahlungsverzug befindliche Käufer hat daneben sämtliche Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung, insbesondere Anwaltskosten nach den autonomen Honorarrichtlinien (AHR) subsidiär nach dem Rechtsanwaltsstrafgesetz sowie allfällige Schätzungskosten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zu zahlen.

§3 Versandkosten / Lieferung / Transportkosten

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten alle Preise zzgl. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die vom Käufer zu tragenden Versandkosten richten sich u.a. nach dem Empfängerland, Wert und Gewicht der Sendung. Bei Bestellungen aus dem Ausland können unter Umständen daneben vom Käufer zu tragenden Zollgebühren und Zollfertigungsgebühren hinzukommen.

Alle Lieferungen erfolgen sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde ausschließlich gegen Vorkasse. Lieferungen per Spedition erfolgen grundsätzlich nur „bis Bordsteinkante“.

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs/Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Versendung mit Übergabe der verkauften Sache an eine geeignete Transportperson (Zustelldienst, Post, Spediteur etc.) auf den Käufer über, bei Abholung mit Übergabe an den Käufer selbst oder eine empfangsberechtigte Person. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an Verpackung oder am Inhalt angeliefert, muss der Käufer dies sofort beim Spediteur/Fracht-dienst reklamieren und die Annahme verweigern. Sichtbare Transportschäden sind zudem sofort nach Erhalt, nicht sichtbare spätestens 48 Stunden nach der Zustellung der Sendung schriftlich beim Absender zu reklamieren. Erfolgte die Lieferung mit der Post hat der Käufer neben der Reklamation die „Tatbestandsaufnahme“ zu beantragen. Dies gilt auch für Schäden, die erst beim Auspacken oder bei Inbetriebnahme bemerkt werden und bei unbeschädigter Verpackung. Keinesfalls darf ein transportbeschädigtes Gerät ohne Tatbestandsaufnahme durch das Transportunternehmen an den Verkäufer zurückgeschickt werden.

Bei Nichteinhaltung der Fristen oder einer dieser Pflichten trägt der Käufer das Risiko, dass die Geltendmachung des Schadens beim Transportunternehmen bzw. der Versicherung erfolglos bleibt, was zu Lasten des Käufers geht.

Eine Rücksendung darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen. Die Gefahren der Versendung und deren Nachweis liegen beim Käufer.

§4 Eigentumsvorbehalt / Aufrechnungsverbot

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an verkauften Waren gegenüber dem Käufer ausdrücklich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei einem Weiterverkauf der Ware setzt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers sich an der Kaufpreisforderung des Käufers gegenüber seinem Käufer fort (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Bei Insolvenz oder vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzuholen und der Käufer unter Verzicht auf jegliches Zurückbehaltungsrecht zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. die Pfändung des Kaufgegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Erlöses nach schriftlicher Ankündigung freihändig zumindest zur Hälfte des Kaufpreises zu verkaufen oder unter Anrechnung des Schätzwertes eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zu behalten. Der Käufer ist während des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die Ware (z.B. Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtungen der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und alle Auskünfte/ Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte, Vollstreckungsstellen bzw. Dritte sind auf das das Eigentum des Verkäufers, hinzuweisen.

Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzeigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen des Käufers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Verkäufers Rechte auf Zurückbehaltung gleich aus welchem Recht – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, diese resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§5 Gewährleistung / Verjährung / Haftung / Datenschutz

Der Verkäufer übernimmt durch die Übernahme und/oder Weitergabe von Herstellerangaben zur Ware diesbezüglich keinerlei Garantie. Eine etwaige Herstellergarantie auf Arbeit und Teile sowie die gesetzliche Gewährleistung werden ausschließlich gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt. Ausgebrannte Leistungsstufen, Röhren, abgebrannte Schwingspulen und Verschleißteile sind davon ausgenommen. Bei Nichtverwendung von Originalkartons bzw. unsachgemäßer Verpackung im Originalkarton hat der Verkäufer das Recht eine kostenfreie Garantie-Reparatur abzulehnen bzw. trägt der Käufer die Reparaturkosten.

Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, bei Transport Aufstellung, Anschluss, Bedienung, oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Unsachgemässheit und Vertragswidrigkeit bestimmen sich dabei insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Öffnet der Käufer ein Gerät, erlöschen damit automatisch sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie.

Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus diesen AGB keine Abweichungen ergeben.

Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Es ist dem Käufer nicht gestattet, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme) etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet; zudem erlischt in diesem Fall das Recht des Käufers auf Nacherfüllung.

Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers an der Kaufsache beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Lieferung, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Käufers mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer dem Verlangen des Verkäufers auf Rücksendung der beanstandete Ware nicht umgehend nachkommt.  

Der Verkäufer haftet nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für unmittelbare Schäden. Das Vorliegen grober von Fahrlässigkeit/ Vorsatz muss vom Käufer bewiesen werden. Regressforderungen nach §12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

Dem Verkäufer mitgeteilte personenbezogene Käuferdaten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung einer Bestellung notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben.

Unsere komplette Datenschutzerklärung ist in der Menüleiste unten verlinkt.

§6 Rechtsgeltung / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Es findet das Recht der Bundesrepublik Österreich unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultieren-den Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt sind.

Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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